AGB
§1 Gültigkeit
Für alle Bestellungen von Kunden/Kundinnen im Sound Perfect Musikstudio Steinhagen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen beziehen sich insbesondere auch auf das Recording, Mixing und Mastering von Aufnahmen bzw. Audioproduktionen.
Von diesen Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen seitens der Kunden/Kundinnen sind nur gültig, wenn sie von Sound Perfect Musikstudio schriftlich bestätigt werden. Das Musikstudio behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, ohne den Kunden/die Kundin darüber zu informieren.
§2 Vertragsgegenstand
Im Musikstudio bzw. Tonstudio in Steinhagen werden professionelle Aufnahmen und Produktionen von Musikstücken angeboten. Mit modernster Technologie und erfahrenem Personal wird eine Vielzahl an Leistungen angeboten, darunter Recording, Mixing und Mastering von Musikstücken. Kunden können sich darauf verlassen, dass das Tonstudio in Steinhagen alle Anforderungen erfüllt und ein qualitativ hochwertiges Endergebnis liefert. Kontaktieren Sie das Tonstudio in Steinhagen für weitere Informationen und um Ihre Projekte zu realisieren.
Bei der durch "Sound-Perfect" erbrachten Dienstleistung handelt es sich um das Recording, Mixing und Mastering eines Musikstückes. Das finale Produkt, das "Sound-Perfect den KäuferInnen (nachfolgend: Auftraggeber genannt) zur Verfügung stellt, umfasst folgende Leistungen:
- Recording eines Songs bzw. einer Tonaufnahme
- Mixing eines Songs bzw. einer Tonaufnahme
- Mastering eines Songs bzw. einer Tonaufnahme
- Bereitstellung des gemasterten Musikstücks in folgenden Versionen: Instrumental (wav-Format), Acappela (wav-Format), Song in mp3 und wav.
Sound Perfect Musikstudio bietet den Kunden das fertige Werk online an und stellt den entsprechenden Link zur Verfügung. Dieser Link ist für fünf Tage gültig und ermöglicht es den Kunden, das Audiomaterial herunterzuladen. Falls der Kunde das Audiomaterial nach Ablauf dieses Zeitraums erneut herunterladen möchte, wird eine Unkostenpauschale von 10 Euro für jede neue Bereitstellung erhoben. Diese Gebühr ist für die Archivierung und Sicherstellung des Audiomaterials gedacht und wird nur bei Bedarf berechnet. Bitte kontaktieren Sie Sound-Perfect für weitere Fragen oder Informationen zu diesem Thema.
Gemäß des befristeten Einführungspreises für das Mixing und Mastering in unserem Tonstudio müssen KäuferInnen eine Gebühr von 75 Euro entrichten. Falls das Paket Recording + Mixing und Mastering gebucht wird, ist eine Gebühr von 120 Euro zu entrichten. Zur Beauftragung des Projekts ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags für das jeweilige Paket erforderlich. Ohne den Eingang der Anzahlung ist der Vertrag als nichtig anzusehen. Die Zahlung muss direkt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug erfolgen, es sei denn, es wurde zuvor anders vereinbart.
Sofern die Zahlung nicht innerhalb des Fälligkeitsdatums eingeht, ist Sound-Perfect berechtigt, Zinsen in der Höhe der von Großbanken für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen. Weitere Ansprüche auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleiben vorbehalten. Im Falle eines Zahlungsverzugs behalten wir uns das Recht vor, die Gesamtforderung (75 Euro /120 Euro) aus der Geschäftsbedingung von Sound Perfect Musikstudio Steinhagen für fällig zu erklären. Alle Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten angerechnet und dann auf die ältesten Forderungen. Anweisungen des Kunden/der Kundin, die dem entgegenstehen, sind unwirksam.
Nachdem die oben genannten Dateien bereitgestellt wurden, gilt das Projekt als abgeschlossen und der verbleibende Betrag von 50% des Gesamtpreises muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden. Folglich hat Sound Perfect Musikstudio die Dienstleistungen erbracht, die bereits in §2 genannt wurden und die als Gegenstand des Vertrags angesehen werden. Der Anspruch auf "unbegrenzte Überarbeitungen" erlischt damit. Eine erneute Überarbeitung kann nur gegen eine Zusatzgebühr von 50 Euro erworben werden, die zwei weitere Überarbeitungen umfasst. Spätestens nach der zweiten Überarbeitung werden den Käufern die Dateien erneut zugesandt, wie bereits in §1 beschrieben, und das Projekt gilt als abgeschlossen.
Alle Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags von Sound Perfect Musikstudio erstellt wurden, bleiben Eigentum von Sound Perfect Musikstudio und werden von diesen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem oder anderen Aufträgen des Auftraggebers verwaltet. Ebenso bleibt alle von Sound Perfect Musikstudio produziertes Bild- und Tonmaterial bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz von Sound Perfect Musikstudio. Bei Abschluss eines Vertrages gehen alle Rechte des von Sound Perfect Musikstudio produzierten Werkes bis zur vollständigen Bezahlung an Sound Perfect Musikstudio über.
§3 Pflichten Auftraggeber
Der Auftragsgeber trägt im Zuge der Datenübertragung sämtliche Rechnungen und Risiken, die mit dem Datentransfer verbunden sind, beispielsweise den Verlust von Daten. Auch wenn ein Auftrag im Namen eines Dritten durch den Vertragspartner ausgeführt wird, liegt die Verantwortung für die Begleichung der Rechnungen beim Auftragsgeber, selbst wenn die Rechnungsadresse eine andere ist. Der Vertragspartner hat die Pflicht offenzulegen, wenn er als Stellvertreter in einem Kaufvertrag mit Sound Perfect Musikstudio agiert.
Das Vertragsverhältnis mit Sound Perfect Musikstudio verpflichtet den Käufer zur Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass der Käufer Sound Perfect Musikstudio auf etwaige Fehler in Bezug auf die erbrachte Dienstleistung (Recording, Mixing und Mastering) hinweisen muss. Schäden, die durch Versäumnis dieser Pflicht entstehen, können nicht von Sound Perfect Musikstudio verantwortet werden. Wenn der Käufer keine Angaben zu möglichen Fehlern der erbrachten Dienstleistung macht, wird davon ausgegangen, dass die Leistung von Sound Perfect Musikstudio vollständig, korrekt und fehlerfrei erbracht wurde.
Wenn der Käufer eine schriftliche Bestätigung des Kaufs wünscht, muss er dies unverzüglich nach Vertragsabschluss mit Sound Perfect Musikstudio mitteilen. Der Auftraggeber haftet für Bearbeitungsschäden an fremden Ton- und Videoaufzeichnungen bis zum Materialwert des Trägermaterials. Für zurückgelassenes Ton- und Bildmaterial kann Sound Perfect Musikstudio nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und bis zu einer Höchstdauer von drei Monaten nach Rechnungslegung haften.
Wenn der Auftraggeber unwiederbringliche oder schwer zu ersetzende Ton- und Bildaufzeichnungen zur Bearbeitung oder Vorführung zur Verfügung stellt, trägt er das Risiko dafür. In diesem Fall kann es notwendig sein, eine Versicherung über den Materialwert hinaus abzuschließen oder Sicherheitskopien anzufertigen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Eindeutigkeit eines Auftrags durch eine Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen.
§4 Pflichten Auftragnehmer:
Sound Perfect Musikstudio Steinhagen
Sound Perfect Musikstudio übernimmt eine Haftung bis zum Materialwert des Trägermaterials für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen. Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Geräten ergeben, können nur anerkannt werden, wenn grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Sound Perfect Musikstudio haftet nicht für Verzögerungen, die durch Krankheit und technische Gegebenheiten etc. entstehen. Wenn im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich sind, die nicht mit den eigenen Geräten durchführbar sind, ist Sound Perfect Musikstudio grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
Das Originaltonmaterial wird von Sound Perfect Musikstudio nicht aufbewahrt und die "Roh-Dateien", die für das Projekt gemixt und gemastert bzw. bearbeitet wurden, können nach Abschluss des Projekts (Zahlung des Restbetrages durch Auftraggeber) gelöscht werden. Die Auslieferungsdateien, die Vertragsgegenstand sind und in §2 genannt werden, werden 1 Jahr archiviert und können dem Auftraggeber in diesem Zeitraum jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Wenn geschützte Werke, Musik oder Sprache auf Kundenwunsch verwendet werden, obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter dem Auftraggeber. Sound Perfect Musikstudio ist nicht verpflichtet, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, nachzuprüfen. Wenn der Inhalt gesetzeswidrig ist, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
Die Freigabe von geschützten Samples, Melodien, Beats, Vocals und Instrumenten, die in dem Musikstück/Audiomaterial verwendet wurden, obliegt immer dem Auftraggeber. Beachten Sie bitte, dass Sound Perfect Musikstudio ein professionelles Musikstudio und eine Audioproduktionsfirma ist, die sich auf die Bereitstellung von hochwertigen Audio-Produktionsdienstleistungen spezialisiert hat.
Sound Perfect ist ein professionelles Tonstudio in Steinhagen das sich auf die Aufnahme, das Mixing, das Mastering und die Musikproduktion spezialisiert hat. Das Musikstudio ist mit modernster Aufnahmetechnologie ausgestattet, um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Qualität für Ihre Musik erzielen.
Es wird großen Wert auf Professionalität und Pflichtbewusstsein bei jedem Schritt des Prozesses gelegt.
Bei Sound Perfect ist es wichtig, dass Aufraggeber mit dem Ergebnis zufrieden sind. Es wird sich Zeit genommen, um sicherzustellen, dass jeder Mix und jedes Mastering und jedes Recording perfekt ist. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen in dem Tonstudio gearbeitet.
§5 Gewährleistung
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sound Perfect Musikstudio erlischt jegliche Gewährleistung, wenn der Auftraggeber unerlaubte Eingriffe in den gemixten bzw. gemasterten Song vornimmt oder vornehmen lässt, welche zu Fehlern und/oder Schäden führen oder diese verstärken. Es obliegt dem Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden nicht durch den eigenen Eingriff verursacht bzw. verstärkt wurde. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Tonproduktion und Musikproduktion.
§6 Stillschweigen
Beim Ausführen eines Auftrags verpflichten sich beide Parteien dazu, höchste Sorgfalt an den Tag zu legen und über jegliche Geschäftsgeheimnisse und Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren. Die Offenlegung an unbeteiligte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweiligen Gegenpartei erfolgen. Vertrauliche Informationen beinhalten nicht nur offiziell als vertraulich gekennzeichnete Daten, sondern auch Informationen, bei denen sich ein Interesse an Geheimhaltung aus den Umständen ergibt, wie beispielsweise Preisabsprachen zwischen den Parteien.
Beide Parteien müssen sicherstellen, dass diese Informationen sicher aufbewahrt und geschützt werden, um jegliche Möglichkeit der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte auszuschließen.
Sound Perfect Musikstudio, ein professionelles Tonstudio in Steinhagen, legt größten Wert auf die Einhaltung von Stillschweigen und die Wahrung der Vertraulichkeit. Bei der Durchführung eines Auftrags wird höchste Sorgfalt und Diskretion walten gelassen, um sicherzustellen, dass jegliche Geschäftsgeheimnisse und Informationen, die während der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Das Sound Perfect Tonstudio ist sich bewusst, dass Vertraulichkeit für viele Kunden von entscheidender Bedeutung ist und setzt alles daran, sicherzustellen, dass sämtliche vertraulichen Informationen sicher aufbewahrt und geschützt werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit für Sound Perfect Musikstudio, dass sämtliche vertraulichen Informationen, einschließlich Preisvereinbarungen und anderen Details, vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei vor.
Sound Perfect Musikstudio verpflichtet sich, höchste Standards bei der Durchführung von Aufträgen zu erfüllen und den Schutz der Privatsphäre seiner Kunden zu gewährleisten. Kunden können sich darauf verlassen, dass das Sound Perfect Musikstudio nicht nur professionell arbeitet, sondern auch mit höchster Diskretion und Vertraulichkeit handelt.
§7 Erfüllungsort
Steinhagen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vorliegenden Vertrag. Die Form der Bezahlung wird entweder im Angebot oder mündlich vereinbart und wird jedoch immer in der Rechnung aufgeführt. Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser Bestimmungen, unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine Anfrage für Recording, Mixing und oder Mastering ist stets verbindlich und Sound Perfect Musikstudio wird innerhalb von 24 Stunden den Termin schriftlich via E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse bestätigen oder gegebenenfalls 2 Alternativtermine zur Verfügung stellen. Sobald die Bestätigung von Sound Perfect Musikstudio vorliegt, gilt der Termin als verbindlich. Die Anzahlung, wie in §2 festgelegt, muss vom Auftraggeber unverzüglich gezahlt werden.